(UL) Ulm - Zu tief ins Glas geschaut / Auf einen 58-jährigen Autofahrer kommen ein hohes Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot zu. Er war am Donnerstagabend in Ulm von der Polizei angehalten word
Blücherstr. - 16.02.2018Bei der Verkehrskontrolle in der
Blücherstraße kam
heraus, dass der Autofahrer die 0,5-Promille-Grenze überschritten
hatte. Nach einem Alkoholtest wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Hinweis der Polizei:
Alkohol ist häufig die Ursache von schweren Verkehrsunfällen.
Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein und führt zu einer falschen
Einschätzung von Geschwindigkeit und Entfernung. Zudem wird die
Reaktion und Koordination beeinträchtigt. Damit alle sicher ankommen,
empfiehlt die Polizei daher Alkoholgenuss und Fahren konsequent zu
trennen. Der Versuch, sich vor der Fahrt an eine Promillegrenze
heranzutrinken, ist viel zu riskant. Denn 0,3 Promille sind schnell
erreicht - kommt dann noch ein Hinweis auf eine Fahruntüchtigkeit
dazu, verwirklicht man bereits eine Straftat. Das kann zum Beispiel
durch eine Fahrt in Schlangenlinien oder einen Unfall geschehen. Aber
auch ohne solche Beweisanzeichen gelten Fahrer ab 1,1 Promille als
absolut fahruntüchtig. In beiden Fällen folgen Strafanzeigen wegen
Straßenverkehrsgefährdung oder Trunkenheit im Verkehr. Haftstrafen
sieht das Strafgesetzbuch dafür ebenso vor, wie empfindliche
Geldstrafen. Außerdem wird die Fahrerlaubnis in der Regel für mehrere
Monate entzogen. Wer den Führerschein zur Arbeit braucht, bringt sich
so womöglich selbst in Existenznot. Und den Führerschein wieder zu
erhalten, ist mit Aufwand und erheblichen Kosten verbunden. Ohne
aufgefallen zu sein, riskiert man ab 0,5 Promille ein Fahrverbot von
einem bis zu drei Monaten, eine Geldbuße von 500 bis 1.500 Euro und
zwei Punkte in Flensburg. Für alle Fahrer gilt in der Probezeit ein
absolutes Alkoholverbot, für junge Fahrer sogar bis 21.
++++++298919
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