(UL) Ulm - Zu alt für den Gehweg / Gegen ein Auto prallte ein Bub am Mittwoch in Ulm mit seinem Fahrrad.
Loherstr. - 15.09.2016Der 14-Jährige radelte gegen 15.30 Uhr verbotenerweise
auf dem Gehweg der
Loherstraße. Als aus einer Einfahrt eine
Autofahrerin sich langsam über den Gehweg tastete, bemerkte der Bub
das zu spät. Er rammte mit seinem Rad den VW und stürzte. Der
14-Jährige wurde dabei leicht verletzt. Der Rettungsdienst brachte
ihn zur Untersuchung ins Krankenhaus.
Hinweis der Polizei: Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit Fahrrädern Gehwege
benutzen müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr
dürfen dies tun. Wer aber älter ist, darf das nicht mehr. Die Polizei
mahnt, sich an die Regeln zu halten. Denn nur, wenn sich jeder an die
Regeln hält, kann das komplexe System Straßenverkehr auch
funktionieren - mit Sicherheit.
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Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
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