(UL) Ulm - Kooperationsvereinbarung für das Haus des Jugendrechts Ulm unterzeichnet
Schaffnerstr. - 19.02.2019Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Ulm,
der Stadt Ulm und der Staatsanwaltschaft Ulm
Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung am heutigen
Tag (19. Februar 2019) kommt Ulm seinem Haus des Jugendrechts einen
entscheidenden Schritt näher. Im Ulmer Rathaus unterzeichneten für
die drei Partner, die im Haus des Jugendrechts Ulm mit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "einziehen" und somit dauerhaft
präsent sein werden, Bürgermeisterin Iris Mann, Polizeipräsident
Christian Nill und Leitender Oberstaatsanwalt Christof Lehr die
gemeinsam ausgearbeitete Kooperationsvereinbarung. Diese stellt das
rechtliche Fundament der zukünftigen Zusammenarbeit der drei
ständigen Partner unter einem Dach dar. Nach Stuttgart, Mannheim,
Pforzheim und Heilbronn wird - parallel zu Offenburg - in Ulm somit
das nächste Haus des Jugendrechts in Baden-Württemberg seinen Betrieb
aufnehmen.
Die Erwartungen der Kooperationspartner an die neue Form der
Zusammenarbeit sind dabei ambitioniert hoch:
"Im zukünftigen Haus des Jugendrechts sollen staatliche Reaktionen
auf Straftaten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beschleunigt,
die behördenübergreifende Zusammenarbeit optimiert und damit die
Jugendkriminalität langfristig reduziert werden," so Bürgermeisterin
Iris Mann.
Dem kann Leitender Oberstaatsanwalt Christof Lehr nur zustimmen:
"Im Haus des Jugendrechts werden Polizei, Staatsanwaltschaft und
Jugendhilfe jungen Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten
sind, schnell die Konsequenzen ihres Tuns verdeutlichen, ihnen aber
auch auf sie abgestimmte erzieherische Hilfe anbieten."
Auch Ulms Polizeipräsident Christian Nill betont die klaren
Vorteile des örtlich und sachlich engen Miteinanders der
Kooperationspartner: "Im Kampf gegen Jugendkriminalität arbeiten im
Haus des Jugendrechts Staatsanwaltschaft, Stadt und die Polizei eng
zusammen," führt er seine Erwartungen an die neue Kooperation aus.
"So können wir die bisher relativ lange Zeit von der Tat bis zu den
Konsequenzen verkürzen. Es hat gezeigt, dass wir auf diese Weise
straffällig gewordene Jugendliche wieder auf den rechten Weg bringen
können. Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit den anderen
Behörden unter einem Dach." Unbestritten erfüllt bereits die Lage des
Hauses des Jugendrechts in der Ulmer Innenstadt (im alten
Hauptzollamtsgebäude in der
Schaffnerstraße 3) alle wichtigen
Standortkriterien. Es liegt zentral, nahe zu den Justizstandorten in
der Olgastraße und verfügt über eine gute Anbindung an den
öffentlichen Personennahverkehr.
Ab Anfang April werden insgesamt 20 Frauen und Männer (die Polizei
mit 14 Beschäftigten, die Stadt Ulm mit drei Sozialpädagoginnen und
einer Servicekraft und die Staatsanwaltschaft mit bis zu drei
Jugendstaatsanwälten) im Haus des Jugendrechts für die Jugendlichen
und Heranwachsenden des Stadtkreises Ulm und darüber hinaus für die
sogenannten jugendlichen Intensivtäter des Alb-Donau-Kreises
verantwortlich sein.
++++++++
Michael Bischofberger, Oberstaatsanwalt
Bei Rückfragen: (0731) 189 - 1441, E-Mail:
michael.bischofberger@staulm.justiz.bwl.de
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell
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